Der Bernauer Gewerbevereinsschriftführer und Bürgermeisterkandidat der WMG, Sascha Klein, hat im BERNAUER mit seinen „Nachrichten aus dem Gewerbeverein Bernau“ in der März-Ausgabe für große Verwirrung gesorgt. So schrieb er zum Immobiliengeschäft „Hitzelsberg“, derselbe sei überhaupt nicht verkauft, und der Immobilienentwickler HERECON sei lediglich Mieter.
Leider vergaß Herr Klein darin drei entscheidende Faktoren zu erwähnen:
1.: Die Gemeinde Bernau und HERECON haben im Frühjahr 2019 einen Vertrag zum Verkauf des Hitzelsberges unterschieben. Ausgenommen davon ist freilich der Südhang, der in Gemeindeeigentum verbleiben und als naturnahe Fläche erhalten werden soll.
2.: Dieser Vertrag ist notariell beglaubigt.
3.: Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat gebilligt.
Somit ist der Hitzelsberg sehr wohl verkauft.
Dass es überhaupt irgendeinen Kaufvertrag mit HERECON als Käufer gibt, deutet Herr Klein allenfalls indirekt an, indem er von HERECONS „weitreichende[n] Rücktrittsrechte[n]“ schreibt.
Dass es diese gibt, ist nicht ungewöhnlich. HERECON verfolgt ein Vorhaben, für das auf dem Hitzelsberg mehrere bedeutende-wenn auch im Vergleich mit den Ideen vieler anderer Interessenten ausgesprochen moderate-Bautätigkeiten erforderlich sind (u.a. eine Zufahrtsstraße von der B 305), wie aus Herrn Kleins Artikel ja auch hervorgeht.
Da sind im Vertrag selbstverständlich Rücktrittsrechte enthalten für den Fall, dass diese Bauvorhaben nicht genehmigt werden sollten. Sonst könnte der Käufer ja schlimmstenfalls auf dem teuer erworbenen Grundstück sitzen bleiben. M.E. hat Bernhofer auch mitnichten versucht, diese Klausel in irgendeiner Form unter den Teppich zu kehren, auch wenn sie beim Hörensagen zwischen Tür und Angel leider manchmal untergehen mag.
Die Bauvorhaben sind aktuell in der Genehmigungsphase. So lange nutzt die Firma HERECON den Hitzelsberg als Mieter. Denn ihren Firmensitz hat sie ja bereits nach Bernau verlegt.
Ferdinand Hinke